 Anleinpflicht für Hunde
Innerhalb einer Ortschaft oder Stadt besteht generelle Anleinpflicht für alle Hunde; auch für solche, die schon Prüfungen abgelegt haben.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind freilaufende Hunde umgehend und ohne Aufforderung beim Herannahen von Personen, Reitern, Joggern, Fahrradfahrer usw. anzuleinen.
Sind mehrer Hundeführer mit ihren Hunden unterwegs so sollten sie sich alle auf eine Seite positionieren, bis die Passanten vorbei sind. Gassenbildung, also das Gegenüberaufstellen, ist wegen des Rudelverhaltens der Hunde zu vermeiden. -me-
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